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AG Euskirchen, 27.02.2008 - 13 C 189/07 |
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Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 27.02.2008 - 13 C 189/07
- LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
Verweisung eines Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Euskirchen - 13 C 189/07 - abgeändert: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger - über die im Zwischenvergleich vom 02.07.2008 titulierte Zahlungsverpflichtung hinaus - weitere 387, 58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2006 aus 338, 85 EUR seit dem 22.12.2006 sowie aus 48, 73 EUR seit dem 12.04.2007 zu zahlen.